Kosten fuer den Verkauefer

Typische Ausgaben für den Verkäufer in Malta

 

Wir werden oft nach den Kosten gefragt, die beim Verkauf einer Immobilie in Malta anfallen. Um diesen entscheidenden Bereich zu klären, finden Sie hier eine Liste, die wir zusammengestellt haben, um Ihnen zu helfen.

  1. Kapitalertragssteuer / endgültige Quellensteuer

  2. Ab Januar 2015 wurde eine neue Grundsteuer eingeführt, die als „endgültige Quellensteuer“ bezeichnet wird und in der Regel mit 8% des Verkaufspreises (nicht des Gewinns) erhoben wird. Die Zahlung erfolgt während des Verkaufsprozesses an den Notar, der sie dann an die Inland Revenue weiterleitet.

    WICHTIGES UPDATE: Ab dem 9. Juni 2020 wurde die „endgültige Quellensteuer“ auf die ersten 400.000 EUR im Rahmen des „Economic Recovery Plan“ nach COVID19 auf 5% gesenkt. Dieses niedrigere Niveau wird voraussichtlich bis zum 1. April 2021 laufen.

    Für weitere Informationen zur Quellensteuer wenden Sie sich bitte an einen unserer Experten unter: Rufen Sie +356 7928 5806 an oder senden Sie eine E-Mail an: info@immobilienmalta.com.mt

  3. Maklergebühren

  4. In Malta gibt es zwei Hauptoptionen beim Verkauf einer Immobilie:

    (a) Offene Agentur - Verkäufer zahlen 5% des Verkaufspreises (zuzüglich 18% MwSt.), wenn kein „Alleinagenturvertrag“ besteht, was bedeutet, dass mehrere Immobilienagenturen die Immobilie vertreten können.

    (b) Alleinagentur - Verkäufer zahlen 3,5% (plus 18% MwSt.), wenn eine Einzelagenturvereinbarung besteht, was bedeutet, dass eine Immobilienagentur das ausschließliche Recht hat, die besagte Immobilie für einen vereinbarten Zeitraum (in der Regel 6 Monate bis) zu verkaufen 1 Jahr).

    Wenn Sie mehr ueber den Alleinvertrag wissen moechten, klicken Sie hier:

     

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